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Dezember 2024

Landessportbünde

In den vergangenen Monaten haben sich viele Sportvereine mit schneller und unkomplizierter Hilfe für geflüchtete Menschen engagiert. Dieser Einsatz wird jetzt auch über das Programm „Integration durch Sport“ des Bundesministeriums des Inneren sowie des Deutschen Olympischen Sportbundes finanziell unterstützt.

Förderung gilt rückwirkend ab 1. Januar 2016
Die Fördergelder sind von Sportvereinen für Maßnahmen mit Geflüchteten und für Geflüchtete im Förderzeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2016 abrufbar.

Dabei können Kleinprojekte von bis zu zehn Abteilungen eines Sportvereins eingereicht werden. Es ist keine Mindestteilnehmerzahl erforderlich. Für jedes Projekt können bis zu 1000 Euro aus dem Förderprogramm zur Verfügung gestellt werden. Maximal kann ein Verein also für seine Kleinprojekte 10.000 Euro erhalten. Bei größer angelegten Projekten mit höherem Finanzaufwand lassen Sie sich am besten direkt von den Mitarbeitern des WLSB beraten. Denn hier ist die Förderung mit aufwändigeren Nachweispflichten verbunden.

  1. Schritt: Finanzierungsplan ausfüllen und an den WLSB senden
    Um von diesen zusätzlichen Mitteln profitieren zu können, füllen Sie bitte im ersten Schritt den Finanzierungsplan aus und senden diesen an den WLSB. Dieser Bogen dient der Erhebung des konkreten Bedarfs Ihres Sportvereines. Die rechtsverbindliche Unterschrift ist spätestens zum Stichtag 15. November 2016 erforderlich. Zur Ablauferleichterung und Beschleunigung des Antragsverfahrens ist es hilfreich, wenn Sie den Finanzierungsplan im Vorfeld bereits per E-Mail an den WLSB senden. Im Merkblatt finden Sie Hinweise dazu, was förderfähig ist und was nicht gefördert werden kann.
  2. Schritt: Der WLSB nimmt Kontakt mit dem Verein auf
    Wenn der Finanzierungsplan eingereicht ist, nimmt der WLSB Kontakt mit dem Sportverein auf. Dabei wird das weitere Verfahren abgesprochen und ggf. auch darüber gesprochen, wie der Verein eine optimale Förderung für das Engagement bei „Sport mit Geflüchteten“ erreichen kann.

Bei sämtlichen Fragen zum Verfahrensweg, zum Ablauf der Mehrmittelförderung oder zum Ausfüllen des Finanzierungsplanes wenden Sie sich bitte an die unten stehenden Ansprechpartner:

Dokumente und Formulare

Die folgenden Dokumente sind für WLSB-Mitgliedsvereine, die bislang weder Förderung aus Landesmitteln noch vom Deutschen Fußball-Bund erhalten haben (2015 und 2016). Mitgliedsvereine, die bereits eine Förderung erhalten haben, wurden vom WLSB bereits direkt mit den für eine Förderung erforderlichen Unterlagen direkt angeschrieben.

Landesförderung „Sport mit Geflüchteten“

Die vom Landesozialministerium Baden-Württemberg für 2016 zur Verfügung gestellten Fördermittel sind ausgeschöpft. Das Programm wird 2017 voraussichtlich nicht fortgesetzt. Weitere Informationen rund um die Vereinsarbeit mit Geflüchteten sowie Ansprechpartner zum Thema finden Sie auf der Seite „Integration und Geflüchtete“. Ansprechpartner: David Scholz, Tel. 0711 / 28077-166, E-Mail: david.scholz@wlsb.de. –  Regina Dietz, Tel. 0711 / 28077-165, E-Mail: regina.dietz@wlsb.de

Quelle: www.wlsb.de