Ehrenamt braucht Rückendeckung

November 2016

In zahlreichen Bereichen unseres Lebens setzen sich Männer und Frauen uneigennützig und ohne Bezahlung für ihr soziales Umfeld ein. Dies gilt besonders für den Bereich Sport. Ein Vereinsleben wäre in vielen Vereinen ohne ehrenamtliche Helfer nicht denkbar. Doch was passiert, wenn trotz aller guten Absicht einmal etwas schief läuft?

Die Vermögensschadenhaftpflicht schützt neben Vorstand und Geschäftsführer alle Vereinsmitglieder, die haupt- oder ehrenamtlich im Verein in satzungsgemäßem Auftrag tätig sind – auch Abteilungsleiter, Jugendwarte und Trainer. Sie tritt ein, wenn durch deren Versäumnisse oder Fehlentscheidungen ein Vermögensschaden entsteht.

In folgenden Fällen hilft die Vermögensschadenhaftpflicht:

Spezieller Haftungs-Schutz für Vereinsführung und Funktionäre mit der D&O

Als Vorstand eines eingetragenen Vereins haften Sie für Vermögensschäden unbeschränkt mit Ihrem gesamten Privatvermögen gegenüber dem Verein oder Dritten – dies eventuell sogar gesamtschuldnerisch, d. h. auch für ein Verschulden Ihres Vorstandskollegen. Deshalb liegt es in Ihrem, aber auch im Interesse des Verein/Verbands, Sie mit der D&O-Versicherung (Director and Officers) bei möglichen Fehlern zu schützen.

Die Vermögensschadenhaftpflicht schützt das Vermögen des Vereins. Die D&O-Deckung hingegen ist der zusätzliche, persönliche Schutz für Vorstand, Geschäftsführer und andere Funktionsträger. Diesen speziellen Schutz können Sie in Kombination mit der Vermögensschadenhaftpflicht abschließen.

Vorteile von Vermögensschadenhaftpflicht mit D&O-Schutz

Falls auch Sie Ihre ehrenamtlichen Helfer schützen wollen, steht Ihnen Ihr Versicherungsbüro beim LSB/LSV gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Oder besuchen Sie uns unter: www.arag-sport.de.