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Dezember 2024

ARAG

Der ortsansässige Schützenverein hatte sein alljährliches beliebtes Frühlingsfest durchgeführt. Jede einzelne Abteilung durfte sich vorstellen und unter fachkundiger Aufsicht hatte sogar ein Probeschießen mit Luftgewehren stattgefunden.

Bernd M., Jugendtrainer des Vereins, hatte sein Auto, ein 13 Jahre altes Cabriolet, direkt neben dem Schützenhaus geparkt. Durch eine Windböe löste sich plötzlich eine Zeltplane vom Gestell und beschädigte das Fahrzeug des Jugendtrainers an mehreren Stellen.

Das Zelt hatte ohne Verankerung neben dem Schützenhaus gestanden, weil der Abbau erst für den Folgetag geplant war.

Laut Kostenvoranschlag sollten die Reparaturkosten des Cabriolets knapp 8.000 Euro brutto betragen. Die ARAG beauftragte einen Kfz-Sachverständigen. Dieser ermittelte den Schaden unter Berücksichtigung eines 30-prozentigen Zeitwertabzuges wegen nicht reparierter verschleißbedingter Vorschäden, u.a. am Verdeckbezug mit 3.500 Euro netto.

Der Jugendtrainer entschloss sich statt der Vorlage einer Reparaturrechnung zu einer Regulierung auf Gutachtenbasis und schloss mit ARAG einen entsprechenden Vergleich.