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April 2024

ARAG

ARAG Sport-Rechtsschutzversicherung unterstützt den Radfahrer bei der Geltendmachung seiner Schadenersatzansprüche

Alfred P. ist ein erfolgreicher Triathlon-Wettkampfsportler, der bereits seit mehreren Jahren an nationalen und internationalen Wettkämpfen teilnimmt.

Kürzlich befuhr er im Rahmen einer Trainingseinheit mit seinem Rennrad eine stark befahrene Landstraße am Stadtrand.

Am rechten Straßenrand hielt ein Fahrzeug. Der Halter stand an der geöffneten Heckklappe seines Wagens. In dem Moment, als Alfred P. auf seinem Triathlon-Rad an dem geparkten Wagen vorbeifuhr, „schoss“ der Schäferhund des Fahrzeughalters, der für Alfred hinter dem Fahrzeug nicht sichtbar gewesen war, auf die Straße und rannte in das Rennrad – direkt zwischen Tretlager und vorderem Laufrad.

Aufgrund der Wucht dieses Aufpralls stürzte der Radsportler über den Lenker seines Rennrades und verletzte sich schwer.

Der Hundehalter wurde von Alfreds Rechtsanwalt, dem die ARAG Sportversicherung im Rahmen des bestehenden Rechtschutzvertrages Kostenzusage erteilt hatten, vergeblich außergerichtlich zum Schadenersatz aufgefordert.

Im Rahmen des sich dann anschließenden Klageverfahrens wurde der Hundehalter zu Schadenersatz und Schmerzensgeld verurteilt.

Die ARAG Sportversicherung beinhaltet auch eine Deckung für Rechtsschutzschäden. Die aufgrund des vom Gericht angeregten Vergleichs für Alfred entstandenen anteiligen Anwalts- und Gerichtskosten wurden von der ARAG Sportversicherung in vollem Umfang übernommen.

Der Hundehalter wurde von Alfreds Rechtsanwalt, dem die ARAG Sportversicherung im Rahmen des bestehenden Rechtschutzvertrages Kostenzusage erteilt hatten, vergeblich außergerichtlich zum Schadenersatz aufgefordert.

Im Rahmen des sich dann anschließenden zivilrechtlichen Verfahrens regte das Gericht einen Vergleich an. Die für Alfred entstandenen anteiligen Anwalts- und Gerichtskosten wurden von der ARAG Sportversicherung in vollem Umfang übernommen.

 *Namen von der Redaktion geändert

Quelle: www.arag-sport.de