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April 2024

ARAG

Die seit ein paar Jahren wieder richtig angesagte Freizeitbeschäftigung des Drachensteigenlassens bringt trotz aller Harmlosigkeit einige Risiken mit sich, die oft unterschätzt werden.

Wie im Schadenfall des Monats bereits geschildert, geschieht es häufig, dass auch körperlich kräftigere Erwachsene von der Kraft des Windes mit ihrem Drachen angehoben werden.

In Köln verletzte sich ein 33 Jahre alter Mann beim Kitesurfen tödlich. Er plante, mit seinem Lenkdrachen auf einem Board über den Rhein zu surfen. Noch bei den Vorbereitungen wurde der Lenkdrachen von einem Windstoß erfasst und zog den Mann mit sich in die Luft. Dabei wickelte sich die Drachenschnur um seinen Hals und strangulierte ihn. Der Mann wurde so schwer verletzt, dass er später im Krankenhaus verstarb.

In Güstow ließ ein 17-jähriger Jugendlicher einen 200 Euro teuren Drachen steigen. Der Schirm wurde von einer Windböe erfasst und der junge Mann flog mehrere Meter durch die Luft – in Richtung einer Stromleitung. In höchster Not konnte er seine Handgelenke aus den Schlaufen ziehen und entkam in letzter Sekunde der tödlichen Gefahr. Nur wenige Augenblicke später verhakte sich der Drachen bzw. eine der Leinen in der Stromleitung. Augenzeugen berichteten von einem lauten Knall, der Jugendliche blieb zum Glück unverletzt.

Bei Aktivitäten wie Drachensteigenlassen oder Kitesurfen ist es absolut notwendig, sich von vorneherein einen Platz zu suchen, der ausreichend Abstand zu Strommasten und -leitungen gewährt. Als Mindestabstand sollte man ungefähr 600 Meter einkalkulieren. Darüber hinaus darf die Drachenschnur nicht länger als 100 Meter – für Kinder entsprechend kürzer– sein.

Sollte der Lenkdrachen doch einmal in einer Leitung landen, dann sollte man am besten die Schnur sofort loslassen, damit man keinen Stromschlag bekommt. Auch sollte man nie versuchen, den Drachen selbst aus einer Überlandleitung zu befreien. Besser ist es, man ruft bei der zuständigen Netzleitstelle an.

Einige Grundregeln sollten beim Drachensteigenlassen  auf alle Fälle beachtet werden:

  • Menschen und Umwelt sollten nicht gefährdet werden!
  • Man sollte nur bei Windstärken fliegen, bei denen man seinen Drachen voll unter Kontrolle hat. Ebenso ist ein aufziehendes Gewitter nicht zu unterschätzen. Sobald sich ein Unwetter nähert, sollte man den Drachen besser einpacken!
  • In ausgewiesenen Landschafts- und Naturschutzgebieten sowie in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von Flugplätzen besteht Flugverbot. Als Flugplatz gilt auch ein Segelfluggelände. Nie in der Nähe von Stromleitungen, Straßen, Gleisen etc. fliegen!
  • Leinen, die über Stromleitungen liegen, dürfen niemals berührt werden!
  • Stark gespannte Leinen können Schnittwunden verursachen. Zuschauer wissen nichts von der Gefahr. Deshalb nie flach über Mensch oder Tier fliegen!
  • Die Leinen fliegender Standdrachen sollten in Augenhöhe gut sichtbar gekennzeichnet werden!
  • Sicherheitsabstand zu Zuschauern und anderen Drachen einhalten. Bedenken, dass Drachen bei Tieren Panik auslösen können!
  • An Radfahrer und Fußgänger denken, deshalb Leinen nicht über Wege legen und auch nicht über Wegen fliegen!
  • In Deutschland darf die Leine nicht länger als 100 Meter sein!

Ein kurzer Ausflug ins Juristische

Lenkdrachen sind gemäß Luftverkehrsgesetz (LuftVG) als Luftfahrgerät eingestuft. Der Betrieb von Lenkdrachen oberhalb von 30 Metern fällt daher unter das Luftfahrtgesetz.

Daraus resultiert, dass der Besitzer eines Lenkdrachen (§33 LuftVG) für alle aus dem Betrieb resultierenden Schäden die Haftung übernimmt und zum Schadenersatz verpflichtet ist. Da in vielen Haftpflichtversicherungsverträgen ein Haftungsausschluss für Schäden aus dem Betrieb von Luftfahrzeugen besteht, sollte Jeder für sich prüfen, ob die eigene Haftpflichtversicherung auch Schäden aus dem Betrieb von Lenkdrachen übernimmt..

Zum Steigenlassen von Drachen und Schirmdrachen, die mit einem Seil von mehr als 100 Metern gehalten werden, ist eine besondere Erlaubnis erforderlich.