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April 2024

ARAG

Viele Vereine besitzen eigene Arbeitsmaschinen, um ihre Anlagen zu pflegen und in Ordnung zu halten. Um dem berechtigten Interesse nach Absicherung dieser Arbeitsmaschinen entgegenzukommen, hat sich der Sportversicherer entschlossen, den Vereinen für eigene, nicht zulassungspflichtige, selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis zur Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h und deren Anhänger, die ausschließlich zur Pflege von Sportanlagen eingesetzt werden, Versicherungsschutz zu gewähren.

Die Vielfalt der Aufgaben des Vereins verlangt einen umfassenden Versicherungsschutz, der vor Inanspruchnahme schützt. Im Hinblick darauf erhebt die vorgenommene Beschreibung des Versicherungsschutzes der Sporthaftpflichtversicherung keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Wir empfehlen allen Vereinen, ihre Versicherungsverträge zu überprüfen. Häufig genug kann festgestellt werden, dass die ohnehin beschränkten finanziellen Mittel der Vereine für Versicherungsschutz verwendet werden, der bereits über den Sportversicherungsvertrag zur Verfügung gestellt wird.

Im Zweifel wenden Sie sich bitte an das zuständige Versicherungsbüro beim jeweiligen Landessportbund/-verband.

Die Kontaktdaten finden Sie auf www.arag-sport.de