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März 2024

Sport-Informations-Dienst (SID)

Berlin (SID) Das geplante Anti-Doping-Gesetz hat die wohl entscheidende Hürde genommen. Ende März beschloss das Bundeskabinett einen entsprechenden Entwurf – gegen alle Widerstände, unter anderem auch aus dem organisierten Sport. Das Gesetz stellt erstmals das Selbstdoping von Sportlern sowie den Besitz von Dopingmitteln uneingeschränkt unter Strafe. Nach der Verabschiedung durch den Bundestag drohen überführten Athleten sogar bis zu drei Jahre Haft.

„Das Gesetz ist ein Durchbruch im Kampf gegen das Doping. Wir schließen hier eine Lücke im Recht. Das ist auch bitter nötig gewesen“, sagte Justizminister Heiko Maas (SPD). Gemeinsam mit dem Bundesinnenministerium und dem Gesundheitsministerium war Maas‘ Behörde an dem Entwurf maßgeblich beteiligt: „Es ist ein Statement für den sauberen Sport und Unterstützung für alle die Sportler, die ehrlich, ohne Doping in Wettkämpfe starten.“

Noch in diesem Jahr könnte das Gesetz beschlossen werden, was angesichts der Mehrheitsverhältnisse im Bundestag wohl nur eine Formalie darstellt. Es soll nur für die rund 7000 Athleten gelten, die sich im Testpool der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) befinden. Die NADA hatte die Initiative der Politik ausdrücklich begrüßt.

Die Punkte Selbstdoping und uneingeschränkte Besitzstrafbarkeit waren nach dem Bekanntwerden des Entwurfs im vergangenen September aber auch auf Bedenken gestoßen. Neben Datenschützern hatte vor allem der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) in seiner offiziellen Stellungnahme Kritik geäußert.

„Die Anwendung von Dopingmitteln durch die Sportler geschieht freiwillig unter Inkaufnahme der Gefährdung ihrer eigenen Gesundheit. Ein solches Verhalten ist jedoch von unserer Verfassung geschützt und kann nicht umgekehrt zu staatlichen Eingriffen wider Willen ermächtigen“, hieß es dort. Es sei damit zu rechnen, dass Verurteilte Rechtsschutz bis hin zu den Verfassungsgerichten suchen dürften.

Zumindest bisher hatten diese Einwände keinen Erfolg. „Ich habe diese Woche noch mit DOSB-Präsident Alfons Hörmann telefoniert. Das war so verabredet. Es wird jetzt im parlamentarischen Verfahren sicherlich noch einmal eine Anhörung geben. Da werden alle Aspekte noch einmal vorgetragen werden können“, sagte Maas: „Aber ich glaube, die beiden wesentlichen Aspekte Selbstdoping und uneingeschränkte Besitzstrafbarkeit sind substanzielle Eckpunkte des Gesetzes. An denen sollte und wird meiner Einschätzung nach auch nicht mehr viel zu ändern sein.“ Er könne sich, so Maas weiter, auch nicht vorstellen, „dass es irgendjemanden gibt, der sich ernsthafterweise gegen dieses Gesetz und damit gegen den staatlichen Anti-Doping-Kampf stellen wird“.

Kritik gab es von der Opposition im Bundestag. „Wie auch in anderen Politikfeldern setzt die Koalition mal wieder nur auf die Verschärfung des Strafrechts. Zudem beschränkt sie sich mit diesem Gesetz auf die Bekämpfung von Symptomen und unterlässt eine Auseinandersetzung mit den Ursachen für Doping im Sport“, erklärten Bündnis 90/Die Grünen: „Damit ist der Entwurf sowohl aus sport- als auch aus rechtspolitischer Perspektive eine Enttäuschung.“

Gestärkt werden soll durch das Gesetz auch die Olympiabewerbung Hamburgs. „Die Konsequenz im Kampf gegen Doping sollte bei der Vergabe von Olympischen Spielen eine Rolle spielen. Bewerber aus einem Land, in dem es ein Anti-Doping-Gesetz gibt, sollten einen Vorteil haben gegenüber Bewerbern, bei denen es keine solchen Gesetze gibt“, sagte Maas.

Hörmann verwies auf die folgende Debatte. „Unsere Kritikpunkte werden wir in die Anhörungen im Bundestag einbringen“, sagte der DOSB-Chef. Ihm gehe es vor allem darum, das bewährte System der schnellen und internationalen urteilenden Sportgerichtsbarkeit nicht durch das neue Gesetz zu gefährden. Man hoffe zudem, dass die Bundesregierung beim Gesetzentwurf gegen Spielmanipulation ein ähnliches Tempo vorgibt.