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Dezember 2024

Sport-Informations-Dienst (SID)

Berlin (SID) Die deutsche Politik bleibt beim Anti-Doping-Gesetz hart und lässt sich auch von der Kritik prominenter Sportler nicht von ihrem Vorhaben abbringen. In der ersten Lesung des vieldiskutierten Gesetzentwurfs am Freitag im Deutschen Bundestag wischte Bundesjustizminister Heiko Maas die Bedenken der Top-Athleten Robert Harting und Betty Heidler mit deutlichen Worten vom Tisch.

„Seinem Konkurrenten etwas unterzujubeln, ist schon jetzt strafbar. Es wird jetzt so getan, als sei dies die große Gefahr“, sagte Maas Mitte Mai im Deutschen Bundestag: „Es ist völliger Blödsinn zu behaupten, das sei eine neue Gefahr. Das wird nicht dazu führen, dass das Gesetz deshalb nicht mehr sinnvoll ist oder dass wir Gefahren entstehen lassen, die es so nicht gibt und die nicht verantwortbar wären.“

Diskus-Olympiasieger Harting und die frühere Hammerwurf-Weltmeisterin Heidler hatten in der FAZ deutliche Bedenken am Vorhaben der Politik geäußert. Unter anderem könnten deutsche Sportler leichter Opfer von Manipulationen durch Konkurrenten werden. „Das Gesetz macht uns noch anfälliger dafür, dass jemand sich rächen könnte“, hieß es in dem Zeitungsbeitrag. Eine verbotene Substanz müsse nun nicht mehr in die Nahrung oder ein Getränk gemischt, sondern könne zum Beispiel einfach in die Tasche gesteckt werden.

„Viele Sportler unterstützen den Gesetzentwurf. Es gibt auch welche, die ihn nicht unterstützen. Aber ich würde darum bitten, sich mit den Argumenten auseinanderzusetzen“, sagte Maas in der ersten Lesung. Und betonte, dass für eine strafbare Handlung der Dopingvorsatz nachgewiesen werden müsse – wie von den Sportlern gefordert.

In den vergangenen Wochen und Monaten hatte es immer wieder Kritik an dem Entwurf gegeben. Unter anderem auch vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB), der Athletenkommission des DOSB und vom Deutschen Anwaltsverein. Sollte das Gesetz in der jetzigen Form verabschiedet werden, könnte ein juristisches Nachspiel drohen. Eine Klage von Sportlern gegen das Gesetz steht schon jetzt im Raum.

Auch CDU-Politiker Reinhard Grindel, stellvertretender Vorsitzender des Sportausschusses, verteidigte den Entwurf gegen die Kritik. „Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung“, sagte Grindel mit Verweis auf die Bedenken der Sportler: „Wenn man die Politik so angreift, dann sollte man sich auch ein bisschen kundig machen, was im Gesetz steht“, sagte Grindel.

Das gemeinsam von den Ministerien des Inneren, der Justiz und der Gesundheit erarbeitete Gesetz sieht unter anderem vor, erstmalig das Selbstdoping von Sportlern sowie den Besitz von Dopingmitteln uneingeschränkt unter Strafe zu stellen. Dabei könnten überführten Athleten sogar Haftstrafen von bis zu drei Jahren drohen.

Wie im Gesetzgebungsverfahren üblich wurde das Gesetz zurück in die Ausschüsse verwiesen. Am 17. Juni findet die öffentliche Anhörung mit den Sachverständigen statt. Die zweite und dritte Lesung sollen bis September durchgeführt werden. In Kraft treten könnte das Gesetz zum 1. Januar 2016.