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April 2024

ARAG

Brandursache Nummer eins der kommenden Wochen sind laut ARAG Experten brennende Adventsgestecke, aufflammende Weihnachtsbäume und Unachtsamkeit bei der Silvesterknallerei.

Besonders viele Brände im Dezember

Im Dezember schnellen jedes Jahr die Brandschäden in die Höhe: Es entstehen rund 40 Prozent mehr Schäden durch Zimmer- oder Hausbrände als in den anderen Monaten. Etwa 11.000 Brände wurden im vergangenen Jahr in diesem Zeitraum gemeldet. Das belegen aktuelle Zahlen, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) veröffentlicht hat.

Da die Gefahr eines Feuerausbruchs durch brennende Kerzen und leicht entzündliche Gegenstände gerade in der Weihnachtszeit so besonders hoch ist, raten ARAG Experten zu einem extrem umsichtigen Verhalten. Schon ein einziger Feuerlöscher im Haushalt kann Schwerwiegendes verhindern, die Installation von Rauchwarnmeldern sogar Leben retten.

Vorsorge

Damit die ‚selige‘ Weihnachtszeit auch fröhlich bleibt, sollte man der Feuergefahr lieber mit zu viel, als zu wenig Vorsorge begegnen. Kommt es dennoch zum Brand, kann es neben dem verunglückten Weihnachtsfest auch noch zu Ärger mit der Versicherung kommen. Denn diese kann ihre Leistung unter bestimmten Umständen ablehnen: Kommt es beispielsweise zum Brand, weil Wunderkerzen direkt am Baum angezündet wurden, zahlt die Hausratversicherung möglicherweise nicht. In einem speziellen Fall zündeten die Versicherten unmittelbar am Weihnachtsbaum Wunderkerzen an, wodurch ein Brand entstand. Das angerufene Landgericht entschied, dass die Versicherten grob fahrlässig gehandelt hatten. Die Hausratversicherung musste daher die durch den Schaden entstandenen Kosten nicht zahlen (LG Offenburg, Az.: 2 O 197/02).

Kerzen anzünden nur unter Aufsicht Erwachsener

Das Landgericht Bielefeld weist darauf hin, dass Eltern ihre Feuerzeuge nicht in Reichweite ihrer Kinder aufbewahren sollten. In dem entschiedenen Fall hatte ein achtjähriges Kind selbstständig mit dem Feuerzeug Kerzen angezündet und einen Brand verursacht. Da das Kind nicht für den Schaden verantwortlich gemacht werden kann, haften die Eltern und nicht die Hausratversicherung für den entstandenen Brandschaden, urteilten die Richter (LG Bielefeld, Az.: 21 S 166/06).

Weitere Tipps der ARAG Experten

  • Frisches Tannengrün entzündet sich schlechter als vertrocknete Zweige! Den Weihnachtsbaum darum erst kurz vor dem Fest kaufen!
  • Den Weihnachtsbaum auf dem Boden in einem stabilen, mit Wasser gefüllten Christbaumständer befestigen und regelmäßig gießen.
  • Fluchtwege festlegen und freihalten!
  • Ausreichend Sicherheitsabstand zu brennbaren Stoffen wie Gardinen einhalten!
  • Wenn Wachskerzen verwendet werden, gehören sie nicht unter Äste oder Zweige, sondern in festen Kerzenhaltern an freie Stellen am Weihnachtsbaum.
  • Den Weihnachtsbaum nie unbeaufsichtigt lassen, und stets Kinder sowie Haustiere im Auge behalten.
  • Anzünden der Kerzen immer von oben nach unten, Löschen der Kerzen von unten nach oben.

Wichtig

  • Für den Fall der Fälle Löschmittel, wie Wassereimer oder Handfeuerlöscher, bereit halten.
  • Rauchwarnmelder schlagen rechtzeitig Alarm – und retten Leben.
  • Mit Kindern den Ernstfall üben! Kinder sollten wissen, dass man sich bei einem Brand auf keinen Fall verstecken darf. Außerdem sollten sie die Notrufnummer 112 der Feuerwehr kennen!