Vorweihnachtliche Brandgefahr

November 2015

Brandursache Nummer eins der kommenden Wochen sind laut ARAG Experten brennende Adventsgestecke, aufflammende Weihnachtsbäume und Unachtsamkeit bei der Silvesterknallerei.

Besonders viele Brände im Dezember

Im Dezember schnellen jedes Jahr die Brandschäden in die Höhe: Es entstehen rund 40 Prozent mehr Schäden durch Zimmer- oder Hausbrände als in den anderen Monaten. Etwa 11.000 Brände wurden im vergangenen Jahr in diesem Zeitraum gemeldet. Das belegen aktuelle Zahlen, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) veröffentlicht hat.

Da die Gefahr eines Feuerausbruchs durch brennende Kerzen und leicht entzündliche Gegenstände gerade in der Weihnachtszeit so besonders hoch ist, raten ARAG Experten zu einem extrem umsichtigen Verhalten. Schon ein einziger Feuerlöscher im Haushalt kann Schwerwiegendes verhindern, die Installation von Rauchwarnmeldern sogar Leben retten.

Vorsorge

Damit die ‚selige‘ Weihnachtszeit auch fröhlich bleibt, sollte man der Feuergefahr lieber mit zu viel, als zu wenig Vorsorge begegnen. Kommt es dennoch zum Brand, kann es neben dem verunglückten Weihnachtsfest auch noch zu Ärger mit der Versicherung kommen. Denn diese kann ihre Leistung unter bestimmten Umständen ablehnen: Kommt es beispielsweise zum Brand, weil Wunderkerzen direkt am Baum angezündet wurden, zahlt die Hausratversicherung möglicherweise nicht. In einem speziellen Fall zündeten die Versicherten unmittelbar am Weihnachtsbaum Wunderkerzen an, wodurch ein Brand entstand. Das angerufene Landgericht entschied, dass die Versicherten grob fahrlässig gehandelt hatten. Die Hausratversicherung musste daher die durch den Schaden entstandenen Kosten nicht zahlen (LG Offenburg, Az.: 2 O 197/02).

Kerzen anzünden nur unter Aufsicht Erwachsener

Das Landgericht Bielefeld weist darauf hin, dass Eltern ihre Feuerzeuge nicht in Reichweite ihrer Kinder aufbewahren sollten. In dem entschiedenen Fall hatte ein achtjähriges Kind selbstständig mit dem Feuerzeug Kerzen angezündet und einen Brand verursacht. Da das Kind nicht für den Schaden verantwortlich gemacht werden kann, haften die Eltern und nicht die Hausratversicherung für den entstandenen Brandschaden, urteilten die Richter (LG Bielefeld, Az.: 21 S 166/06).

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