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April 2024

ARAG

Die fünfte Jahreszeit steht vor der Tür und jeder Sportverein, der die Teilnahme an einem Karnevalsumzug oder eine eigene Faschingsveranstaltung plant und durchführt, steht – unter vielen anderen – auch vor der Aufgabe, dieses Unterfangen richtig abzusichern.

Dazu gehört die Abschätzung und Absicherung möglicher Schäden, die sich aus Durchführung und Teilnahme ergeben können. Eine Karnevalsveranstaltung birgt zahlreiche Gefahrenquellen, die von Veranstaltern mit Beginn der Planungen entsprechend zu berücksichtigen sind.

In erster Linie geht es darum, das Risiko möglicher Verletzungen der Teilnehmer und Zuschauer, wie auch möglicher Sachschäden gering zu halten.

Ohne den richtigen Versicherungsschutz kann eine Schadenersatzforderung eine enorme Bedrohung für das persönliche Vermögen oder die Existenz des Vereins darstellen.

  • Einsatz landwirtschaftlicher Fahrzeuge

Bei Karnevalsumzügen werden auch in diesem Jahr erneut viele hundert landwirtschaftliche Fahrzeuge eingesetzt.

Ein Landwirt, der mit Traktor und Anhänger an einem Umzug teilnehmen will, sollte im Vorfeld abklären, über welche Versicherung Fahrzeug und Anhänger für die Veranstaltung abgesichert sind.

Grundsätzlich darf nach § 21 der Straßenverkehrsordnung auf der Ladefläche von Anhängern niemand mitgenommen werden. Eine Ausnahme besteht, wenn der Anhänger für land- und forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt wird und für die Personen geeignete Sitzgelegenheiten zur Verfügung stehen. Auch ist das Stehen während der Fahrt eigentlich verboten, soweit es nicht zur Begleitung der Ladung oder zur Arbeit auf der Ladefläche erforderlich ist.

Für so genannte Brauchtumsveranstaltungen, zu denen auch der Karnevalsumzug gehört, kann die Straßenverkehrsbehörde eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Diese Ausnahmegenehmigung umfasst in der Regel nicht den Transport von Personen bei den An- und Abfahrten.

Der Karnevalsumzug selbst birgt aufgrund der großen Anzahl an Teilnehmern ebenfalls ein hohes Risiko für Verletzungen und andere unangenehme Zwischenfälle.

In vielen Schadenfällen hat der Veranstalter die Verantwortung wegen einer Verletzung seiner Verkehrssicherungspflicht zu tragen. Schützen kann in diesem Fall die passende Versicherung.

Erkundigen Sie sich im Versicherungsbüro Ihres Landessportbundes /-verbands.

Denken Sie daran, die Versicherung früh genug abzuschließen, um den kompletten Zeitraum der Aufbauarbeiten mit abzudecken. Auch beim Aufhängen von Bannern, dem Aufstellen der Soundanlage und zahlreichen anderen Tätigkeiten können Fehler passieren, wegen derer der Verein oder der Helfer später in Anspruch genommen werden kann. Auch Unfälle der helfenden Personen beim Auf- und Abbau müssen mit abgedeckt sein.

Treffen Sie möglichst viele Vorkehrungen zur Verhinderung von Verletzungen und Schäden. Weisen Sie Helfer und Mitglieder bis ins letzte Detail ein.

Die fünfte Jahreszeit bringt jede Menge Sorglosigkeit mit sich, die leicht zum Verhängnis werden kann. Der Alkohol fließt und schnell ist alle Vorsicht über Bord geworfen. Da wird schnell mal vergessen, dass man auch im Umgang mit Böllern vorsichtig sein muss, oder dass eine geworfene Tafel Schokolade ernsthafte Verletzungen hervorrufen kann. Manchmal stellen sich Ansprüche von vermeintlich Geschädigten im Nachhinein auch als unbegründet heraus. Dann ist die Haftpflichtversicherung dazu da, die Ansprüche anstelle des vermeintlichen Schädigers zurückzuweisen.

Es lässt sich in jedem Fall entspannter feiern, wenn Sie wissen, dass hinter Ihnen ein starker Versicherer mit dem Wissen aus langjähriger Erfahrung steht: ARAG Sportversicherung.