sid

März 2024

ARAG

Ein Sportverein richtete im November – wie in jedem Jahr – auf seinem Gelände das Martinsfeuer aus.

Die Mitglieder hatten auf dem Parkplatz reine Naturhölzer für das große Feuer gestapelt.

Unter musikalischer Begleitung startete der Martinszug. Das Feuer wurde entzündet. Viele Besucher waren gekommen, um das Spektakel zu bestaunen.

Während die Besucher schon auf dem Heimweg waren, kam plötzlich starker Wind auf und trug den Funkenflug bis zu 50 Meter weit zu einem benachbarten Grundstück. Dort geriet ein hölzernes Gerüst, das als Fahrradabstellplatz diente, in Brand.

Die Brandwache hatte es versäumt, geeignetes Löschmaterial in ausreichender Menge parat zu halten, um sofort eingreifen zu können. Zum Glück war die Feuerwehr schnell zur Stelle und löschte den Brand.

Um die Feuersglut auf dem Parkplatz kümmerten sich die Vereinsmitglieder und achteten auf deren vollständiges Erlöschen.

Die Regressansprüche der Gebäudeversicherung auf Basis eines Sachverständigengutachtens sowie die Kosten des Feuerwehreinsatzes befriedigte die ARAG Haftpflichtversicherung wegen der Verkehrssicherungspflichtverletzung rasch und unbürokratisch.