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November 2024

ARAG

Viele Vereine verfügen über Kooperationsverträge mit Schulen und Kitas, um eine Betreuung in der offenen Ganztagsschule (OGS) sicherzustellen. Hier können Sie Schüler für den Sport begeistern. Und die haben einen Riesen-Spaß an der Extra-Bewegung. Für Ihren Verein sind solche Kooperationen perfekte Möglichkeiten, die Sportarten den Schülern näher zu bringen und hierdurch auch neue Mitglieder zu gewinnen.

Ob im Verein oder beim Kooperationspartner: Wir sichern Sie ab!

Übungsleiter, die Kinder in der offenen Ganztagsschule sportlich unterstützen, sind ja nicht unmittelbar für den Verein tätig. Wir folgen jedoch der aktuellen Entwicklung des organisierten Sports und versichern vom Verein delegierte Übungsleiter auch bei ihren Tätigkeiten in der offenen Ganztagsschule. Der Versicherungsschutz besteht dann also nicht nur beim Vereinstraining, sondern auch, wenn die Betreuung in den Räumen des Kooperationspartners in Schulen oder Kindertagesstätten stattfindet.

Gut zu wissen: Sogar der Weg zu und von der Tätigkeit ist für die Übungsleiter mitversichert. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass eine vom Landessportbund/Landessportverband geförderte/unterstützte schriftliche Kooperationsvereinbarung zwischen Verein und Kooperationspartner vorliegt.

Haben Sie Fragen?

https://www.arag.de/versicherungen/vereine-verbaende/sport/