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April 2024

Landessportbünde

Der Landtag hat einstimmig die so genannte Spitzensportlerquote auf den Weg gebracht. Damit kommen Spitzensportler in Rheinland-Pfalz in den Genuss einer bevorzugten Zulassung an Hochschulen. Mit der Verabschiedung des Änderungsgesetzes folgt der Landtag einer langjährigen Forderung des Landessportbundes Rheinland-Pfalz, Topathleten die Studienzulassung zu erleichtern. In bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen wie Humanmedizin, Zahnmedizin und Pharmazie können Hochschulen den Bewerbern einen Bonus von 0,3 Notenwerten gewähren.

LSB-Präsident Prof. Lutz Thieme begrüßt es sehr, dass die Landesregierung den Vorschlag des LSB aufgegriffen hat. „Wer sich schon als junger Mensch auf sportliche Höchstleistung konzentriert, dem wird es aufgrund der immensen Doppelbelastung nicht immer gelingen, sein Potenzial auch in der gymnasialen Oberstufe voll auszuschöpfen“, weiß Thieme. „Über 75 Prozent unserer Bundeskader-Athleten erwerben die Hochschulzugangsberechtigung. Insofern begrüßen wir die Einführung der Spitzensportler-Quote, trägt sie doch als einzelner Baustein zur Förderung des Leistungssports in Rheinland-Pfalz bei, erleichtert den Spitzenathleten die Duale Karriere und würdigt deren außerordentliche Leistungsbereitschaft.“

Die Regelung besteht für alle Studienbewerber, die einem bundesweit aktiven Kader eines Spitzenverbands des Deutschen Olympischen Sportbundes angehören, durch den Olympiastützpunkt RLP/Saarland betreut werden und deren Trainingsstandort die Aufnahme eines Studiums an einer rheinland-pfälzischen Hochschule nahelegt bzw. erfordert.

Weitere Infos zum Leistungssport finden Sie auf der Homepage des Landessportbundes Rheinland-Pfalz.

Quelle: www.sportbund-rheinland.de