sid

April 2024

ARAG

Was macht ein Kanusportverein in der trainingsfreien Zeit? Kanu fahren natürlich! Jedes Jahr in den Sommerferien organisiert der Verein eine mehrtägige Freizeit in Holland – für die Vereinsmitglieder und deren paddelnde Partnerinnen und Partner. Es gibt immer ein Programm mit anspruchsvollen Kanuausfahrten für erfahrene Kanufahrer und einfacheren Paddeltouren für Anfänger. Und als Ausgleich zum nassen Sport gemeinsame Radtouren.

Die Teilnahme an den einzelnen sportlichen Aktivitäten ist für alle Erwachsenen freiwillig. An den Vortagen der jeweiligen Touren besprechen die Sportler den Streckenverlauf und die Schwierigkeitsgrade der einzelnen Fahrten.

Bei bestem Wetter fuhren dann im letzten Jahr fünf erfahrene Mitglieder des Vereins mit dem Vereinsbus zu einem Fluss mit mittelschweren Streckenabschnitten. Unterwegs besichtigten die Kanuten noch die beiden Ausstiegsmöglichkeiten im Detail. Hier konnten die Teilnehmer individuell „an Land“ gehen.

Alle fünf Wassersportler entschlossen sich, mit ihren Kanus die gesamte Strecke zu paddeln. Die Gruppe startete. Während der Flussfahrt übersah ein Sportler einen Stein; sein Kanu drehte sich und der Sportler fiel hinaus. Mit Hilfe seiner Sportkameraden konnte der Kanute sich an Land „retten“. Unglücklicherweise war er aber mit seinem Arm auf dem Stein aufgekommen und hatte sich den Unterarm gebrochen. Auch seine Brille wurde beschädigt.

Daheim wieder angekommen nahm der Verein Kontakt mit dem Versicherungsbüro beim LSB/LSV auf. Zusammen mit dem verunglückten Vereinsmitglied füllte er eine Schadenmeldung aus. Solche Schadenmeldungen finden Sie übrigens – rund um die Uhr – im Internet unter www.arag-sport.de.

So konnte die ARAG Sportversicherung nach dem Unfall helfen

Die ARAG leistete Ersatz für die beschädigte Brille des Kanuten. Die Heilbehandlung des Unterarmes verlief unkompliziert. Jedoch blieb auf Dauer eine Bewegungseinschränkung, so dass die ARAG dem Vereinsmitglied eine Invaliditätsleistung auszahlte.

Sind alle Teilnehmer einer Vereinsfreizeit ausreichend abgesichert?

Als Vereinsmitglieder sind Sportler bei einer Vereinsfreizeit im Rahmen und Umfang des jeweiligen Sportversicherungsvertrages des LSB/LSV unfallversichert. Denken Sie aber auch in jedem Fall an Nichtmitglieder, die an Ferienfreizeiten teilnehmen. Für die an diesen Veranstaltungen teilnehmenden Nichtmitglieder können die Vereine eine Absicherung treffen.

Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem jeweiligen Versicherungsbüro nach den versicherten Leistungen und den Versicherungssummen.