sid

April 2024

ARAG

Der neue Pressewart möchte gerne ein Seminar ‚Schreiben fürs Internet‘ belegen oder die Vorsitzende will einen Rhetorikkurs besuchen. Nur zu: Wer ein Amt im Verein übernimmt, hat viele Bildungsangebote, die ihn dabei unterstützen. Was ist aber, wenn auf dem Weg zur Volkshochschule ein Unfall passiert?

Wichtige Voraussetzung für den Versicherungsschutz: Einen klaren Auftrag erteilen

Die ARAG Sportversicherung unterstützt die Vereinsfunktionäre bei ihrer wichtigen Arbeit. Dazu zählt auch Weiterbildung, die nicht unbedingt direkt etwas mit Sport zu tun haben muss. Buchhaltungs- und Computerkurse gehören heute einfach dazu. Viele Landessportbünde und -verbände haben dafür eigene Bildungseinrichtungen geschaffen. Die Angebote von Volkshochschulen oder anderen Einrichtungen können aber genauso wahrgenommen werden. Es muss allerdings ein klarer Auftrag des Vereins vorliegen, dass ein Mitglied einen bestimmten Kurs belegen soll. Es genügt zum Beispiel, wenn der Vorstandsbeschluss protokolliert wird und der Auftrag mündlich erteilt wird.

Versicherungsschutz besteht auch auf dem Weg zum Seminar

Die Sportversicherung gilt nicht nur während der Bildungsveranstaltung selbst, sondern auch auf dem Hin- und Rückweg. Falls ein Vereinsmitglied stürzt und sich verletzt oder einem anderen Kursteilnehmer versehentlich einen Schaden zufügt, greift der Versicherungsschutz. Den genauen Versicherungsumfang finden Sie hier auf unserer Homepage www.ARAG-Sport.de.

Blechschaden am eigenen Pkw? Die Kfz-Zusatzversicherung mit Rechtsschutz hilft.

Fahrten zu Lehrgängen und Tagungen der Sportorganisationen sind ausdrücklich mitversichert. Ihr Versicherungsbüro informiert Sie, ob Ihr Verein diesen wichtigen Versicherungsschutz bereits vereinbart hat oder erstellt Ihnen gerne ein Angebot.

Fragen zum Versicherungsschutz beantwortet Ihnen gerne Ihr zuständiges Versicherungsbüro beim LSB/LSV.

Informieren Sie sich unter www.arag-sport.de