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April 2024

Landessportbünde

Stadtbremische Sportvereine können bis zum 30. April 2022 einen Zuwendungsantrag für Projekte für frei zugängliche Außensportanlagen beim Sportamt Bremen stellen. Hierfür stehen im Jahr 2022 insgesamt 296.000,- EUR an Fördermitteln aus dem Bremen-Fonds zur Verfügung.

Die Förderbedingungen lauten wie folgt:

  1. Anschaffung/Bau/Aufstellung wird durch den jeweiligen Verein organisiert. Die Zuwendung erfolgt als Vollfinanzierung.
  2. Instandhaltung, Unterhaltung, Wartung und Rückbau liegen in der Verantwortung der Vereine und werden durch diese finanziell getragen.
  3. Haftungsübernahme und TÜV Zertifizierungen der Anlagen erfolgen durch die Vereine.

Eine Entscheidung setzt Gemeinnützigkeit voraus und wird nach Vorteilen für den Sozialraum und Kosten-Nutzen-Abschätzungen, sowie Standortprüfungen durch das Sportamt Bremen gefällt. Prüfkriterien sind hierbei:

  1. Zugänglichkeit für alle Bürger:innen
  2. Kosten-Nutzen Abschätzung
  3. Standortprüfung (ähnliche Anlagen in näherer Umgebung)
  4. Vorteile Sozialraum
  5. Gemeinnützigkeit

Weitere Informationen finden sie hier. Die Förderanträge stehen hier zum Download bereit.

Quelle: www.lsb-bremen.de