Landessportbünde
Stadtbremische Sportvereine können bis zum 30. April 2022 einen Zuwendungsantrag für Projekte für frei zugängliche Außensportanlagen beim Sportamt Bremen stellen. Hierfür stehen im Jahr 2022 insgesamt 296.000,- EUR an Fördermitteln aus dem Bremen-Fonds zur Verfügung.
Die Förderbedingungen lauten wie folgt:
- Anschaffung/Bau/Aufstellung wird durch den jeweiligen Verein organisiert. Die Zuwendung erfolgt als Vollfinanzierung.
- Instandhaltung, Unterhaltung, Wartung und Rückbau liegen in der Verantwortung der Vereine und werden durch diese finanziell getragen.
- Haftungsübernahme und TÜV Zertifizierungen der Anlagen erfolgen durch die Vereine.
Eine Entscheidung setzt Gemeinnützigkeit voraus und wird nach Vorteilen für den Sozialraum und Kosten-Nutzen-Abschätzungen, sowie Standortprüfungen durch das Sportamt Bremen gefällt. Prüfkriterien sind hierbei:
- Zugänglichkeit für alle Bürger:innen
- Kosten-Nutzen Abschätzung
- Standortprüfung (ähnliche Anlagen in näherer Umgebung)
- Vorteile Sozialraum
- Gemeinnützigkeit
Weitere Informationen finden sie hier. Die Förderanträge stehen hier zum Download bereit.
Quelle: www.lsb-bremen.de