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März 2024

Landessportbünde

Die Sportvereine und Verbände im Land Bremen können ab sofort Anträge auf eine Bezuschussung der Energiekosten für das Jahr 2022 beim Bremer Senat stellen. Antragsberechtigt sind laut Sportsenatorin Anja Stahmann Sportvereine und Verbände mit vereinseigenen Sportstätten/-anlagen und/oder mit Bewirtschaftung städtischer Sportanlagen, die in diesem (!) Jahr von deutlichen Kostensteigerungen betroffen sind.

Bei der Beantragung der Unterstützungsleistungen ist zu beachten, dass es sich um tatsächlich im Jahr 2022 anfallende, nachweisbare Mehrkosten handeln muss, welche der Verein/Verband nicht aus eigenen Kräften auffangen kann. Laut Senatorin Stahmann können zum jetzigen Zeitpunkt noch keine verbindlichen Aussagen zur Höhe der möglichen Unterstützungsleistungen getroffen werden. Der Bremer Senat ist jedoch bemüht, alle finanziellen Härtefälle so gut es geht aufzufangen.

Für die Antragsstellung können ausschließlich konkrete Nachweise, jedoch keine Vermutungen und Schätzungen, anerkannt werden. Die Anträge für eine Bezuschussung der Energiekosten sollten möglichst frühzeitig  – spätestens aber bis zum 30. November 2022 gestellt werden. Da die Mittel des Senats nur für das laufende Jahr zur Verfügung stehen, können verspätet eingehende Anträge nicht mehr berücksichtigt werden.

Ihr Schreiben an die Bremer und Bremerhavener Sportvereine hat die Sportsenatorin verbunden mit einem Appell, sorgsam mit den Ressourcen umzugehen und Energie so gut wie möglich einzusparen: „Die hohen Kosten sind nur ein Teil der Probleme. Wir müssen unsere Reserven schonen, damit wir nicht im Januar oder Februar in die Situationen kommen, dass Energie rationiert wird.“

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Quelle: www.lsb-bremen.de